Die MiKa ist ein sehenswertes Modell
Unsere Rechtsform
Genossenschaft
Ursprünglich schlossen sich fünf Karlsruher Wohngruppen zur Initiative MiAG zusammen, um eine Aktiengesellschaft zu gründen und die Smiley Barracks zu kaufen. Die AG wurde nie ins Leben gerufen, weil unser Mitbestimmungsmodell mit einer Änderung des Aktienrechts nicht vereinbar war. Andere Rechtsformen – z.B. die GmbH – haben wir durchdacht, bis zuletzt das Modell einer Genossenschaft die besten Perspektiven bot: Seit der Neuregelung der steuerrechtlichen Wohnungseigentumsförderung von Anfang 1996 war eine staatliche Förderung der Übernahme von Genossenschaftanteilen durch Eigenheimzulage möglich. Das eröffnete uns die Möglichkeit, einen großen Teil des benötigten Eigenkapitals selbst aufzubringen. Am 7. März 1997 haben wir die MiKa, MieterInneninitiative Karlsruhe, Wohnungsgenossenschaft eG gegründet.
Genossenschaftsanteile
Die Mindestbeteiligung im MiKa-Wohnhof beträgt 255,65 €, das ist ein Genossenschaftsanteil. In Leihgemeinschaften haben die MiKa-BewohnerInnen Geld aufgenommen, um möglichst viele Anteile kaufen und damit die Eigenständigkeit des Projekts zu stärken. Die Tilgungsbelastung wird unter anderem mit Hilfe der staatlichen Eigenheimzulage gedeckt.
Wenn einE BewohnerIn den Wohnort wechseln will, ist die Lösung des Mietvertrags selbstverständlich nach den Regeln des Mietrechts möglich. Es sind relativ lange Kündigungsfristen für Genossenschaftsanteile in der MiKa-Satzung verankert; längerfristig angelegtes Eigenkapital ist das Fundament unserer Finanzierung.
Grundstücksvertrag
Zunächst wurde ein Erbbaurechtsvertrag mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Volkswohnung vereinbart. Mittlerweile hat die MiKa eG das Grundstück mit Wohnhäusern sowie dem Kultur- und Gemeinschafthaus erworben, damit ist der entstandene Wohnraum der Spekulation am Wohnungsmarkt endgültig entzogen.